Eine teilweise Finanzierung über Stiftungen und Fonds ist möglich. Die besonderen Regelungen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen sind unten aufgeführt.
3. Der für Sie zuständige Berater kontaktiert Sie dann direkt:
Terminvereinbarung am besprochenen Standort.
Mitfinanzierung von Kantonen (Stand Juli 2023)
Im Kanton Thurgau besteht eine Leistungsvereinbarung über die Mitfinanzierung der Beratungen. Sie können zur Thematik «Häusliche Gewalt» 8 Einzelsitzungen kostenlos in Anspruch nehmen. Die Personendaten bleiben dabei vertraulich.
Es besteht eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Fachstelle KONFLIKT.GEWALT. Alle gewaltbereiten oder gewaltausübenden Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können das Beratungs-und Therapieangebot für maximal 26 Sitzungen beanspruchen. Nebst dieser Konflikt/Gewaltberatung kann auch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu andere Fachstellen beansprucht werden. Die Fachstelle ist politisch und konfessionell neutral. Die Personendaten bleiben vertraulich. Die erste Beratung ist kostenlos, anschliessende Angebote sind sehr kostengünstig.
Wir sind mit anderen Kantonen in unserem Einzugsgebiet in Kontakt über ähnliche Regelungen.
Schweigepflicht und Anonymität
Wir sind eine private Institution und stehen unter der beruflichen Schweigepflicht.